www.allgaeuer-brauhaus.de  Zwickelbier - naturtrübes Kellerbier neu auch in der Bügelflasche, Verkaufsstart am 23. April, Zwickelbier-Aktionen in Handel und Gastronomie

Am 23. April wird wieder in ganz Deutschland das älteste und bis heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt gefeiert: das Reinheitsgebot für Bier. Auch im Allgäu haben Liebhaber besonderer Bierspezialitäten Grund zum Feiern: An diesem Tag gibt es wieder frisch eingebrautes Zwickelbier. Neu ist, dass es das naturtrübe Kellerbier aus dem Allgäuer Brauhaus künftig ganzjährig in der traditionellen Bügelflasche gibt.


Vor rund 100 Jahren waren Biere vornehmlich naturtrüb. Um den Geschmack zu verkosten, „zwackten" die Braumeister von jedem frisch befüllten Fass eine kleine Bierprobe ab. Im Brauerjargon wurde daraus das „Zwickeln". Erst mit der Erfindung des Bierfilters sollte sich das ändern. „Die blanken, filtrierten Biere sind seither auf dem Vormarsch. In den besonderen Genuss unfiltrierter Biere kommen heute meist nur noch die Braumeister", weiß Thomas Wieczorek, Betriebsleiter im Allgäuer Brauhaus.

Brauerprivileg genießen
Bierliebhaber im Allgäu können dieses „Brauerprivileg" jedoch wieder genießen: Natürlich würzig, mit viel Vitamin B aus der Bierhefe und feinherb gehopft, ist das Zwickelbier etwas ganz Besonderes. „Bisher gab es unsere naturtrübe Spezialität nur zur Zwickelsaison im April und Mai sowie im September und Oktober vom Fass", so Marketingleiterin Karin Siegert. „Auf Wunsch vieler Bierkenner ändert sich dies nun. Das Zwickelbier gibt es künftig ganzjährig in der Bügelflasche und zur Zwickelsaison natürlich auch weiterhin vom Fass."

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Das naturtrübe Kellerbier aus dem Allgäuer Brauhaus ist vollmundig im Geschmack mit einer leichten Hopfennote. Es hat 5,0 % vol. Alkohol und 12,3 % Stammwürze.

Ein Zwickel zur Feier des Tages
Das erste Zwickelbier ist am Freitag, den 23. April, in Gastronomie und Handel zu haben. Ein Datum, das vom Allgäuer Brauhaus ganz bewusst gewählt wurde: Schließlich hatte der bayerische Herzog Wilhelm IV. am 23. April 1516 in Ingolstadt das Reinheitsgebot für Bier erlassen. Seither dürfen nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden - die Hefe war seinerzeit noch unbekannt.

Gratisprobe zum Mitnehmen
Zur Feier des Tages werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Allgäuer Brauhaus an diesem 23. April Kostproben vom Zwickelbier in ausgewählten Kauf- und Feneberg-Märkten der Region verteilen. Jeder Kunde ab 16 Jahren darf sich über eine Gratis-Bügelflasche freuen.

Zwickelbier-Aperitif - kleiner Schluck, großer Genuss
Auch in der Allgäuer Brauhaus-Gastronomie wird das älteste Lebensmittelgesetz der Welt gefeiert. Zahlreiche Gastronomiepartner begrüßen ihre Gäste an diesem Tag mit einem Zwickelbier-Aperitif im 0,1-Liter-Probierglas.

Auf die Tradition - mit frischem Zwickelbier aus dem Allgäuer Brauhaus!

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