www.tucher.deGute Nachrichten für das Nürnberger Frauen-Rad-Team: Die Tucher Brauerei erweitert ihr Engagement bei der Equipe Noris Cycling. Als neuer Sponsor unterstützt die fränkische Traditionsbrauerei künftig den Profi-Rennstall.

„Seit vielen Jahren engagieren wir uns im Regionalsport", so Fred Höfler, Geschäftsführer der Tucher Brauerei. Ob bei den Thomas Sabo Ice Tigers, der SpVgg Greuther Fürth, dem Handballclub Erlangen oder den sportlichen Fußball- und Handball-Damen des 1. FC Nürnberg - die fränkische Traditionsbrauerei unterstützt zahlreiche Profivereine in ihrer Heimatregion. Als neuer Sponsor der Equipe Noris Cycling setzt die Tucher Brauerei wieder einmal sportliche Akzente.


Fred Höfler: „Die Bundesligistinnen stehen seit vielen Jahren auf dem Siegerpodest. Es wäre schade, wenn die derzeit finanziell äußert angespannte Lage dem erfolgreichsten deutschen Frauen-Rennstall ein Ende bereiten würde. Wir wollen daher unseren Teil beitragen, dass die Profi-Radlerinnen sich künftig wieder ausschließlich auf ihren Sport konzentrieren können."

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Als neuer Sponsor rückt die Tucher Brauerei ihr Tucher Radler Alkoholfrei in den Mittelpunkt. Spritzig belebender Geschmack aus 50 Prozent Zitronenlimonade und 50 Prozent Tucher Reifbräu Alkoholfrei ist sein geschmackvolles Geheimnis. Mit 60 Prozent weniger Kalorien als ein vergleichbares Radler aus Vollbier plus Zitronenlimonade ist Tucher Radler Alkoholfrei der ideale Durstlöscher für Figurbewusste, Autofahrer und Sportler - und natürlich auch für die Equipe Noris Cycling.

„Unser alkoholfreies Radler und die Damenriege der Equipe Noris Cycling passen einfach gut zusammen", freut sich Tucher-Marketingdirektor Kai Eschenbacher auf eine weiterhin gute Partnerschaft mit dem Profi-Rennstall.

Stichwort „alkoholfrei"
Ein winziger Rest Alkohol ist zur geschmacklichen Abrundung auch im alkohol­freien Bier enthalten. Es darf aber als „alkoholfrei" bezeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt höchstens 0,5 Vol. % beträgt. Selbst Fruchtsäfte dürfen nach dieser Vorgabe Spuren von Alkohol enthalten: So dürfen zum Beispiel Traubensäfte bis zu 1 Vol. % und Erfrischungsgetränke bis zu 0,3 Vol. % vol. ent­halten. Der Alkoholgehalt muss allerdings so gering sein, dass er keinen nach­weisbaren Einfluss auf die Konsumenten hat. Wissenschaftliche Untersuchungen, die im Institut für Rechtsmedizin der Universität Frankfurt am Main von Professor Dr. med. K. Luff vorgenommen worden sind, bestätigen, dass der Genuss von alkoholfreiem Bier ohne Auswirkungen auf die Blutkonzentration und das Reaktions­vermögen ist.

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